Absagen von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020

Juizzed x Splash
DJ Juizzed beim Splash (Quelle: DJ Juizzed)

Wer die gestrigen Verkündungen der Bundesregierung verfolgt hat, der dürfte neben diversen neuen Entwicklungen und Plänen auch über folgende Maßnahme informiert worden sein: Neben ersten Lockerungen Anfang Mai bleiben auch weitere Einschränkungen infolge der Coronakrise erhalten, darunter die Absage von sämtlichen ‚Großveranstaltungen‘ bis Ende August. Diese Nachricht wurde an anderer Stelle unter anderem von der Mitteilung begleitet, das die FKP Skorpio alle ihre Festivals des Sommers wie das Hurricane/Southside oder das Deichbrand cancelt.

Die Definition von ‚Großveranstaltungen‘ bleibt bei dieser Maßnahme allerdings unscharf, wie auch der Rolling Stone zusammenfasst. Sicheres Ergebnis für den Anfang ist erst einmal nur, dass die besagten ‚Größen‘ länderseitig überhaupt noch festgelegt werden müssen. In NRW handelt es sich nach aktuellem Stand grob um eine ‚Großveranstaltung‘, wenn mehr als 100.000 Besucher oder mehr als 5000 Besucher gleichzeitig an einem Ort erwartet werden oder generell ‚ein erhöhtes Gefahrenpotential‘ vorliegt. 5000 bis 100.000 Besucher ist natürlich einerseits eine recht große Spanne, andererseits finden die meisten Venues für Konzerte oder Performances von DJs in der Regel ja eher unterhalb der 5000 Besucher-Marke statt.

Man darf also auf weitere Schärfungen der Definition und der Bedeutung dieser für den Livemarkt gespannt sein – wir halten euch auf dem Laufenden.

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