DJcityDE Essentials | 15/2024 – Nina Chuba
Hier ist das nächste Update unserer DJcity DE Spotify-Playlist. Jede Woche zeigen wir euch die relevantesten DE Tunes für den Club in einer Liste. Was euch...
Vor einigen Wochen machte der künstlich generierte Song „Heart On My Sleeve“, welches ein Original von Drake und The Weeknd vortäuschen sollte, große Welle bei Fans und Repräsentanten der Musikindustrie. Der Track erreichte innerhalb kurzer Zeit über 15 Millionen Aufrufe und könnte nur ein Vorgeschmack zukünftiger Herausforderungen von Künstlern und Hörern sein. Die Stimmen von Drake und The Weeknd waren dabei so täuschend ähnlich, dass der Diskurs darüber auch von den Artists und großen Labels befeuert wurde.
Kurz zum technischen Hintergrund:
Ermöglicht werden solche Fälschung durch Techniken der generativen künstlichen Intelligenz. Ein Beispiel dafür sind mitunter die „Generative Adversarial Networks“ (kurz: GANs). Dabei versuchen zwei konfliktäre (engl. adversarial) Neuronale Netze, den anderen zu überlisten. Auf der einen Seite der „Generator“. Dieser erzeugt aus einer riesigen Menge Beispieldaten (bspw. originale Songs von Drake und The Weeknd), eine möglichst gute Fälschung zu erzeugen. Auf der anderen Seite befindet sich wiederum der „Discriminator“, welcher versucht diese Fälschung von echten Daten (originalen Songs) zu unterscheiden. Liegen dem Generator dabei viele Daten zu Verfügung, so werden die Fälschung bei guten Netzen immer besser und für den Diskriminator schwer vom Original zu trennen – und genau dort setzt die Beschwerde von Universal Music ein.
Zurück zum Diskurs:
Das Major Label fordert nun Spotify und Apple Music auf, Nutzer nicht uneingeschränkt Zugriff auf die Songs einzelner Artists zu gestatten, um solche Netze wie den Generator, mit ausreichend Content zu trainieren. Die Rechtslage dazu sei momentan noch unklar. Wer ist der Urheber eines künstlichen erzeugten Songs, wenn die Stimme anderer Artists zum Trainieren seines Algorithmus‘ verwendet wurde? Es müsse in jedem Fall die erforderliche Zustimmung eingeholt zu werden, um Künstler hinreichend vor Missbrauch ihres Eigentums zu schützen.
Der KI-generierte Song wurde mittlerweile von allen Plattformen wie Apple Music, Spotify, TikTok und YouTube gelöscht
und die Frage nach dem Umgang mit solchen Techniken kommt gerade erst auf.
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